Dokumentation und Information
Alle Unterrichtsversäumnisse und alle eingeleiteten schulischen Maßnahmen sind von der Schule zu dokumentieren. (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Fachliche Empfehlung zum Umgang mit Schuldistanz in Thüringen Erscheinungsformen Ursachen Grundsätze Handlungsschritte. Erfurt. 2013, S. 8. )
    Informationspflicht sowie Pflicht und Verfahren zur Dokumentation bezogen auf Schuldistanz werden im Thüringer Schulgesetz* insbesondere im 
 
- zweiten Abschnitt Schulpflicht (§17- §24), und
 - im zehnten Abschnitt ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz (§ 57) beschrieben.
 
In der Thüringer Schulordnung* werden diese Vorgaben konkretisiert im 
- ersten Abschnitt Rechte und Pflichten der Schüler (§ 4-§ 7);
 - dritten Teil Eltern (§ 17, §18 und §20) sowie
 - vierten Abschnitt gemeinsame Bestimmungen (§ 136).
 
		
	
	
